Neue gesetzliche Pflicht ab 19.06.2026 - Widerrufsbutton
Ab dem 19. Juni 2026 tritt eine neue gesetzliche Vorgabe in Kraft: Alle Online-Händler müssen ihren Kunden einen sogenannten Widerrufsbutton zur Verfügung stellen.
Dieser Button ermöglicht es Verbrauchern, ihren Widerruf einfach, direkt und digital auszuüben – ohne Umwege über E-Mail oder Formulare.
Was bedeutet das konkret?
Der Widerrufsbutton muss:
- leicht zugänglich sein (z. B. im Kundenkonto oder auf einer zentralen Seite)
- klar beschriftet sein (z. B. „Vertrag widerrufen“)
- eine unmittelbare elektronische Erklärung des Widerrufs ermöglichen
- dem Kunden eine Bestätigung des Widerrufs bereitstellen
Diese Regelung betrifft alle Händler, die Verträge mit Verbrauchern im Fernabsatz abschließen.
Wie kann ich den Widerrufsbutton einbauen?
Sie können einen Link zu Ihrer Webseite in einem Servicemenü Eintrag hinterlegen.

