Informationen zu Preisangabenverordnung (PAngV) 28. Mai 2022

Hintergrund

Zum 28. Mai 2022 tritt die neue Preisangabenverordnung (PAngV) in Kraft. Neu kommt hierbei auf die Unternehmen eine zusätzliche Informationspflicht bei der Werbung mit Preisermäßigungen zu. Auch die Regelungen zur Auszeichnung des Grundpreises wurden leicht abgeändert. 

Gemäß dem neu geschaffenen § 11 PAngV ist bei der Werbung mit Preisermäßigungen ein vorheriger Verkaufs- bzw. Gesamtpreis anzugeben. Dabei richtet sich dieser anzugebende vorherige Gesamtpreis nach dem niedrigsten Gesamtpreis, den der Händler in den letzten 30 Tagen für diese Ware vom Verbraucher gefordert hat.

Umsetzung bei Shopgate

Diese kann je nach Shopsystem oder Händler unterschiedlich erfolgen. Bei Shopsystemen mit Standard-Feldern für die entsprechenden Informationen (z.B. Shopware), verarbeiten wir diese bereits automatisch. Für andere Systeme oder Eigenentwicklungen ist es notwendig, dass uns die Information als Artikelattribut übergeben wird.
 
Kontaktieren Sie uns bitte in jedem Fall proaktiv vor dem 28.05.2022, damit wir die Einrichtung für Sie vornehmen können.